AGB-Auszug (Überarbeitete Fassung)
§ X Mitwirkungspflichten der Klientin
- Das Mentoring basiert auf der aktiven Mitarbeit der Klientin. Der Mentor erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Klienten gelieferten Informationen sowie dessen aktiver Teilnahme am vereinbarten Prozess.
- Der Erfolg des Mentorings hängt maßgeblich von der konsequenten Umsetzung der vermittelten Inhalte sowie der eigenständigen Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Begleitunterlagen (z. B. Reflexionsaufgaben, Übungsblätter) ab.
- Ein Ausbleiben des vom Klienten individuell angestrebten Erfolgs aufgrund mangelnder Mitwirkung oder Nicht-Umsetzung der empfohlenen Übungen begründet keinen Mangel der Dienstleistung.
§ Y Haftung und Leistungsumfang
- Der Mentor schuldet die Erbringung der vereinbarten Mentoring-Leistung als Dienstleistung (Dienstvertrag), nicht jedoch das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolgs.
- Die vermittelten Methoden dienen der persönlichen Weiterentwicklung und Bewusstseinsschulung. Eine Garantie für die Erreichung spezifischer unternehmerischer Kennzahlen oder persönlicher Zustände wird ausdrücklich nicht übernommen.
§ Z Honoraranspruch und Rückerstattung
- Die vereinbarten Honorare sind auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Klientin die angebotenen Termine nicht wahrnimmt oder die zwischen den Sitzungen vereinbarten Eigenleistungen (Hausaufgaben/Übungen) nicht oder nur teilweise absolviert.
- Ein Rücktritt vom Vertrag nach Beginn der ersten Mentoring-Sitzung ist ausgeschlossen. Die subjektive Unzufriedenheit mit der methodischen Ausrichtung oder den vermittelten Inhalten stellt keinen Grund für eine Rückerstattung dar.
- Bei vorzeitigem Abbruch der Zusammenarbeit durch die Klientin bleibt der Anspruch des Mentors auf das volle Honorar bestehen. Eine (anteilige) Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.