AGB-Auszug für Klientinnen NESHAMA

AGB-Auszug (Überarbeitete Fassung)

§ X Mitwirkungspflichten der Klientin

  1. Das Mentoring basiert auf der aktiven Mitarbeit der Klientin. Der Mentor erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der vom Klienten gelieferten Informationen sowie dessen aktiver Teilnahme am vereinbarten Prozess.
  2. Der Erfolg des Mentorings hängt maßgeblich von der konsequenten Umsetzung der vermittelten Inhalte sowie der eigenständigen Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Begleitunterlagen (z. B. Reflexionsaufgaben, Übungsblätter) ab.
  3. Ein Ausbleiben des vom Klienten individuell angestrebten Erfolgs aufgrund mangelnder Mitwirkung oder Nicht-Umsetzung der empfohlenen Übungen begründet keinen Mangel der Dienstleistung.

§ Y Haftung und Leistungsumfang

  1. Der Mentor schuldet die Erbringung der vereinbarten Mentoring-Leistung als Dienstleistung (Dienstvertrag), nicht jedoch das Eintreten eines bestimmten wirtschaftlichen oder persönlichen Erfolgs.
  2. Die vermittelten Methoden dienen der persönlichen Weiterentwicklung und Bewusstseinsschulung. Eine Garantie für die Erreichung spezifischer unternehmerischer Kennzahlen oder persönlicher Zustände wird ausdrücklich nicht übernommen.

§ Z Honoraranspruch und Rückerstattung

  1. Die vereinbarten Honorare sind auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die Klientin die angebotenen Termine nicht wahrnimmt oder die zwischen den Sitzungen vereinbarten Eigenleistungen (Hausaufgaben/Übungen) nicht oder nur teilweise absolviert.
  2. Ein Rücktritt vom Vertrag nach Beginn der ersten Mentoring-Sitzung ist ausgeschlossen. Die subjektive Unzufriedenheit mit der methodischen Ausrichtung oder den vermittelten Inhalten stellt keinen Grund für eine Rückerstattung dar.
  3. Bei vorzeitigem Abbruch der Zusammenarbeit durch die Klientin bleibt der Anspruch des Mentors auf das volle Honorar bestehen. Eine (anteilige) Rückerstattung bereits gezahlter Beträge findet nicht statt.